{"id":67,"date":"2020-01-02T18:32:40","date_gmt":"2020-01-02T17:32:40","guid":{"rendered":"http:\/\/schuetzenverein.oedesse.de\/wordpress\/?page_id=67"},"modified":"2021-09-29T14:32:30","modified_gmt":"2021-09-29T13:32:30","slug":"neue-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schuetzenverein.oedesse.de\/wordpress\/neue-satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>des Sch\u00fctzenvereins Oedesse von 1924 e. V.<br><br>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<br>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenverein Oedesse von 1924 e.V.&#8220;<br><br>2. Er hat seinen Sitz in Oedesse und ist im Vereinsregister eingetragen.<br><br>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><br>\u00a7 2 Ziele und Aufgaben des Vereins<br>1. Ziel des Vereins ist die Pflege des heimatlichen Brauchtums und die Aus\u00fcbung des<br>Schie\u00dfsports.<br><br>2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch die F\u00f6rderung schie\u00dfsportlicher<br>\u00dcbungen und Leistungen.<br><br>3. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<br><br>4. Eine durch den Vorstand erlassene Gesch\u00e4ftsordnung enth\u00e4lt erg\u00e4nzende Regelungen und<br>Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu dieser Satzung. Auf der Mitgliederversammlung wird die<br>jeweils aktuelle Gesch\u00e4ftsordnung bekannt gegeben.<br><br>\u00a7 3 Steuerbeg\u00fcnstigung<br>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br>Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig;<br>er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><br>2. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die<br>Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des<br>Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Anspr\u00fcche an das Vereinsverm\u00f6gen.<br>Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch<br>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>3. Ehrenamtlich T\u00e4tige haben Anspruch auf Erstattung nachgewiesener notwendiger<br>Auslagen.<br><br>\u00a7 4 Zugeh\u00f6rigkeit zu Verb\u00e4nden<br>Der Verein ist Mitglied im Landes-Sport-Bund Niedersachsen e.V. und dem zust\u00e4ndigen<br>Landesfachverband.<br><br>\u00a7 5 Mitgliedschaft<br>1. Mitglieder k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen.<br>F\u00fcr Minderj\u00e4hrige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<br><br>2. Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserkl\u00e4rung erworben.<br><br>3. Personen, die sich besonders um die F\u00f6rderung des Vereins verdient gemacht haben,<br>k\u00f6nnen auf Antrag des Vorstandes und durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu<br>Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind dadurch von der Beitragszahlung befreit.<br><br>4. K\u00fcndigung der Mitgliedschaft bis 30. September des lfd. Jahres, es gilt der Eingangstag der<br>K\u00fcndigung bei einem Vorstandsmitglied. Bei sp\u00e4ter eingehenden K\u00fcndigungen muss der<br>Jahresbeitrag in voller H\u00f6he entrichtet werden. Eine Erstattung eines bereits eingezogenen<br>Beitrags erfolgt nicht.<br><br>5. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn<br>a) die Beitragszahlung l\u00e4nger als 6 Monate schuldhaft im R\u00fcckstand ist oder<br><br>b) ein Versto\u00df gegen die Satzung vorliegt oder<br><br>c) die Schie\u00dfordnung in betr\u00fcgerischer Absicht verletzt wird oder<br><br>d) auf begr\u00fcndeten Antrag eines oder mehrerer Mitglieder<br><br>Ein Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Der Beschluss ist mit Dreif\u00fcnftelmehrheit zu<br>fassen. Er darf aber erst dann erfolgen, wenn dem Mitglied Gelegenheit gegeben wurde<br>sich zu \u00e4u\u00dfern.<br><br>\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br>1. Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt<br><br>a) durch Aus\u00fcbung des Stimmrechtes an den Beratungen und Beschlussfassungen der<br>Mitgliederversammlung teilzunehmen. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts sind nur<br>Mitglieder \u00fcber 18 Jahre berechtigt.<br><br>b) die Einrichtungen des Vereins nach Ma\u00dfgabe der hierf\u00fcr getroffenen Bestimmungen<br>aktiv zu nutzen.<br><br>c) vom Verein einen angemessenen Versicherungsschutz zu verlangen.<br><br>2. Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber die H\u00f6he der j\u00e4hrlich zu zahlenden Beitr\u00e4ge.<br>Die beschlossene Beitragsstaffelung ist in die Gesch\u00e4ftsordnung aufzunehmen.<br>\u00a7 7 Organe des Vereins<br>Die Organe des Verein sind<br>a) Mitgliederversammlung<br>b) Vorstand.<br>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<br>1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom<br>Vorstandsvorsitzenden geleitet.<br><br>2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien f\u00fcr die Arbeit des Vereins auf und<br>entscheidet Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der<br>Mitgliederversammlung geh\u00f6ren insbesondere:<br><br>a) Wahl und Abwahl des Vorstandes<br>b) Wahl der Beisitzer und der Kassenpr\u00fcfer<br>c) Ernennung von Ehrenmitgliedern<br>d) Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichtes des Vorstandes<br>e) Entgegennahme der Berichte der Beisitzer und der Kassenpr\u00fcfer<br>f) Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes<br>g) Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist<br>h) Beratung \u00fcber den Stand und die Planung der Arbeit<br>i) Beschlussfassung \u00fcber die \u00dcbernahme neuer Aufgaben oder den R\u00fcckzug aus Aufgaben<br>seitens des Vereins<br>j) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<br><br>3. Die Mitgliederversammlung bestellt 2 Kassenpr\u00fcfer jeweils auf zwei Jahre. Die Wiederwahl<br>ist unzul\u00e4ssig. Sie haben gemeinschaftlich die Jahresabrechnungen zu pr\u00fcfen und hier\u00fcber<br>in der Mitgliederversammlung zu berichten.<br><br>4. Zur j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der<br>vorl\u00e4ufigen Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher eingeladen. Die Ladung erfolgt \u00fcber<br>ein \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches Presseorgan (Mitteilungsblatt Gem. Edemissen auch online),<br>per Aushang vor dem DGH und f\u00fcr Ausw\u00e4rtige in Form eines Anschreibens, sowie Online<br>(schuetzenverein.oedesse.de)<br><br>5. Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie<br>muss einberufen werden, wenn mindestens 1\/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies unter<br>Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<br><br>6. Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder<br>beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit<br>entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<br><br>7. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist mindestens ein Beschlussprotokoll zu f\u00fchren, das auf<br>der darauffolgenden Mitgliederversammlung zu verlesen ist. Die Mitgliederversammlung<br>beschlie\u00dft \u00fcber die Genehmigung des Protokolls.<br><br><br><br>\u00a7 9 Vorstand<br>1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem<br>Schriftf\u00fchrer, Kassenwart und dem Schiesswart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von \u00a7 26<br>BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Jedes Vorstandsmitglied ist<br>berechtigt den Verein zu vertreten. Die Vorstandsmitglieder vertreten sich im<br>Verhinderungsfall gegenseitig.<br><br>2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt 2 Jahre, eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Sie<br>bleiben bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.<br><br>3. Beisitzer (2. Schie\u00dfwart ect.) k\u00f6nnen jederzeit durch den Vorstand bestellt werden.<br>Beisitzer sind nicht Vorstandsmitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB, sind jedoch in<br>Vorstandssitzungen stimmberechtigt. Sie werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr 2<br>Jahre gew\u00e4hlt, eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Mitgliederversammung und Vorstand sind<br>berechtigt weitere Beisitzer vorzuschlagen.<br><br>4. Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er nimmt Antr\u00e4ge entgegen und<br>unterbreitet der Versammlung Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Verwendung der Gelder. Grundlage der<br>Verwendung von Mitteln sind die Regeln der Satzung und die der Gesch\u00e4ftsordnung.<br><br>5. Der Vorstand kann einzelne Personen oder Personengruppen mit der Wahrnehmung<br>bestimmter Aufgaben betrauen.<br><br>\u00a7 10 Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung (Neu)<br>1. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung entscheidet die<br>Mitgliederversammlung.<br>Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen und zur Aufl\u00f6sung sind den<br>stimmberechtigten Mitgliedern bis sp\u00e4testens 14 Tage vor der Sitzung der<br>Mitgliederversammlung zuzuleiten. F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit<br>von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<br><br>2. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde<br>oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und<br>bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den<br>Mitgliedern sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br><br>3. Bei Aufl\u00f6sung, bei Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit des Vereins oder bei Wegfall der<br>steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das gesamte Verm\u00f6gen an die Gemeinde Edemissen, und<br>zwar mit der Auflage, es unmittelbar gem\u00e4\u00df \u00a7 2 zu verwenden.<br><br><br><br>Stand 10.11.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Sch\u00fctzenvereins Oedesse von 1924 e. V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenverein Oedesse von 1924 e.V.&#8220; 2. Er hat seinen Sitz in Oedesse und ist im Vereinsregister eingetragen. 3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Ziele und Aufgaben des Vereins1. 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