des Schützenvereins Oedesse
von 1924 e. V.
zu § 2 Ziele und Aufgaben des Vereins:
Pflege des heimatlichen Brauchtums und Ausübung des Schießsports
– Folgende Veranstaltungen im Ort werden vom Schützenverein organisiert:
1. mehrere Spielenachmittage (Skat, DoKo, Kniffeln ect.) im Jahr
2. Osterfeuer
3. Preisschießen
4. Vergleichsschießen der Vereine
Als interne Veranstaltung wird außerdem ein Braunkohlessen durchgeführt.
– Der Verein pflegt Freundschaften zu anderen Vereinen im Ort, nimmt auf Einladung an deren Veranstaltungen teil und unterstützt diese auf Wunsch und nach Möglichkeit.
– Der Verein pflegt Freundschaften zu anderen Schützenvereinen in der Region und nimmt nach Möglichkeit auf Einladung an deren Ausmärschen und Veranstaltungen teil.
– Der Schützenverein betreibt aktiv den Schießsport und nimmt nach Möglichkeit an Wettkämpfen und Schießsportveranstaltungen sowie kulturellen Veranstaltungen rund um das Schützenwesen teil.
zu § 3 Steuerbegünstigung:
Mittelverwendung
– Zuwendungen gibt es nur zu besonderen, festgelegten Anlässen:
1. 50. sowie 60. Geburtstag und ab dann alle 5 Jahre: Geburtstagskarte. Bei Einladung zusätzlich ein Sachgeschenk im Wert von ca. 10 €
2. Hochzeiten und Hochzeitsjubiläen: Karte, bei Einladung zusätzlich Geld-/ Sachgeschenke: Hochzeit: 30 €, Silber- und Goldhochzeit: 30 €
3. Geburt eines Kindes: Karte und ein Paket Windeln
4. Todesfall: Kranz für ca. 75 € sowie
– passive Mitglieder: 40-mm-Anzeige im Mitteilungsblatt
– aktive Mitglieder: jeweils 40-mm-Anzeige im Mitteilungsblatt und in der PAZ – Vorstands- und Ehrenmitglieder: 60-mm-Anzeigen im Mitteilungsblatt und in der PAZ
– Für den Verein ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen. Hierbei muss schlüssig sein oder nachgewiesen werden, dass diese Auslagen im Sinne des Vereins notwendig und gewünscht waren.
zu § 5 Mitgliedschaft:
Beitritt
– Mit Aushändigung des Beitrittformulars ist das Mitglied über seine Rechte und Pflichten laut Datenschutzgrundverordnung aufzuklären (DSGVO-Merkblätter sind beizufügen).
Kündigungsfrist
– Grundsätzlich kann zum Jahresende gekündigt werden, eine Kündigung kann aber bis zum Beitragseinzug auch rückwirkend akzeptiert werden.
zu § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Einrichtungen des Vereins
– Mitglieder können für den Schießsport sowohl das Vereinsheim als auch die darin befindlichen Gegenstände nutzen.
– Bewegliche Sachen dürfen nur mit Einverständnis des Vorstandes außerhalb des Vereinsheimes genutzt werden.
– Für die Ausübung des Schießsports im Rahmen eines Trainings, Pokals- Königs- oder Wertungsschießens ist ein Satzgeld zu entrichten. Die jeweils aktuellen Preise hängen öffentlich im Schießstand aus und betragen zur Zeit:
Trainingssatz 30 bzw. 40 Schuss Luftgewehr oder -pistole: 1,50 €
Trainingssatz Kleinkalibergewehr 15 Schuss: 2,50 €
Trainingssatz KK-Gewehr mit eigener Munition : 1,50 €
Luftgewehrmunition eingeschossen 500 Stck. : 13,50 €
Pokalschießen (Junioren, Senioren): 5,00 € ( 15 Schuss Kleinkaliber bester Teiler)
Wertungsschießen: 3,50 € je Satz (monatlich 1 Satz 15 Schuss KK, mind. 8 Sätze im Jahr, 1. Teilnahme 12 x im Jahr)
Schnurschiessen: 2,00 € 3 x 10 Schuss (12 Pflichtsätze jährlich)
Königsschießen: 60 Schuss à 0,50 Euro auf Teiler, gewertet die 2 besten Teiler
Kaiserschießen: 2,00 € 5 Schuss Kleinkaliber auf den besten Teiler
Winter – Königsschießen LG: 60 Schuss à 0,50 Euro auf die 2 besten Teiler
Winter – Königsschießen KK: 60 Schuss à 0,50 Euro auf die 2 besten Teiler
Jahresbeiträge (Stand 01.01.2021)
00 – 17 Jahre Jugend 15,00 € 18 – 90 Jahre Schützen 30,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr bei Erstantrag 40,00 €
Über die Beiträge wurde zuletzt auf der Mitgliederversammlung 2019 abgestimmt.
zu § 8 Mitgliederversammlungen
Wahl von Kassenprüfern
– Kassenprüfer sind möglichst im jährlichen Wechsel zu wählen, damit ein bereits erfahrener Kassenprüfer den neugewählten Kassenprüfer anleiten kann.
– Beisitzer dürfen nicht zum Kassenprüfer gewählt werden.
zu § 9 Vorstandsmitglieder:
Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder und Beisitzer repräsentieren den Verein bei öffentlichen Auftritten.
1. Vorsitzender
– Leitung des Vereins
– Ansprechpartner als Vertretung des Vereins
– Vertragsverhandlungen
2. Vorsitzender
– Durchführung der für den Vereinsbetrieb notwendigen Einkäufe und Beschaffungen
– Unterstützung des 1. Vorsitzenden
– kommissarische Führung des Vereins bei Ausfall des 1. Vorsitzenden
Kassierer
– Führen der Hauptkasse
– Regelung der Bankgeschäfte
– Annahme und Bearbeitung von Eintritts- und Kündigungsschreiben der Mitglieder
– An- und Abmeldung der Mitglieder beim KSV
Schriftführer
– Protokollführung
– Erledigung des Schriftverkehrs auf Weisung des 1. Vorsitzenden
– Verfassen von Pressemitteilungen und Anzeigen auf Weisung des 1. Vorsitzenden
– Verfassen und Versenden von Einladungen zu Veranstaltungen
– Antragstellungen bei Behörden
– Pflege des Datenschutzverzeichnisses (Anlage 2)
Schießsportleiter
– Leiter der Schießsparten
– Meldung der erwachsenen Schützen zu Schießsportveranstaltungen und Wettkämpfen
– Einteilung von Mannschaften
– Einteilung der Schießaufsicht
– Beschaffung und Vergabe von Abzeichen und Orden
– Reinigung, Pflege und Wartung der Waffen
– Beschaffung von Verbrauchsmaterial rund um den Schießsport
Die Vorstandsmitglieder vertreten sich gegenseitig
Wichtiger Hinweis für alle Vorstandsmitglieder und Beisitzer:
Corona- und Hygienemaßnahmen sind dringend zu beachten!
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bei allen Tätigkeiten zu beachten!
Stand, Januar 2021