Geschäftsordnung

des Schützenvereins Oedesse

von 1924 e. V.

zu § 2 Ziele und Aufgaben des Vereins:

Pflege des heimatlichen Brauchtums und Ausübung des Schießsports

– Folgende Veranstaltungen im Ort werden vom Schützenverein organisiert:

1. mehrere Spielenachmittage (Skat, DoKo, Kniffeln ect.) im Jahr

2. Osterfeuer

3. Preisschießen

4. Vergleichsschießen der Vereine

Als interne Veranstaltung wird außerdem ein Braunkohlessen durchgeführt.

– Der Verein pflegt Freundschaften zu anderen Vereinen im Ort, nimmt auf Einladung an deren Veranstaltungen teil und unterstützt diese auf Wunsch und nach Möglichkeit.

– Der Verein pflegt Freundschaften zu anderen Schützenvereinen in der Region und nimmt nach Möglichkeit auf Einladung an deren Ausmärschen und Veranstaltungen teil.

– Der Schützenverein betreibt aktiv den Schießsport und nimmt nach Möglichkeit an Wettkämpfen und Schießsportveranstaltungen sowie kulturellen Veranstaltungen rund um das Schützenwesen teil.

zu § 3 Steuerbegünstigung:

Mittelverwendung

– Zuwendungen gibt es nur zu besonderen, festgelegten Anlässen:

1. 50. sowie 60. Geburtstag und ab dann alle 5 Jahre: Geburtstagskarte. Bei Einladung zusätzlich ein Sachgeschenk im Wert von ca. 10 €

2. Hochzeiten und Hochzeitsjubiläen: Karte, bei Einladung zusätzlich Geld-/ Sachgeschenke: Hochzeit: 30 €, Silber- und Goldhochzeit: 30 €

3. Geburt eines Kindes: Karte und ein Paket Windeln

4. Todesfall: Kranz für ca. 75 € sowie

– passive Mitglieder: 40-mm-Anzeige im Mitteilungsblatt

– aktive Mitglieder: jeweils 40-mm-Anzeige im Mitteilungsblatt und in der PAZ – Vorstands- und Ehrenmitglieder: 60-mm-Anzeigen im Mitteilungsblatt und in der PAZ

– Für den Verein ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen. Hierbei muss schlüssig sein oder nachgewiesen werden, dass diese Auslagen im Sinne des Vereins notwendig und gewünscht waren.

zu § 5 Mitgliedschaft:

Beitritt

– Mit Aushändigung des Beitrittformulars ist das Mitglied über seine Rechte und Pflichten laut Datenschutzgrundverordnung aufzuklären (DSGVO-Merkblätter sind beizufügen).

Kündigungsfrist

– Grundsätzlich kann zum Jahresende gekündigt werden, eine Kündigung kann aber bis zum Beitragseinzug auch rückwirkend akzeptiert werden.

zu § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder:

Einrichtungen des Vereins

– Mitglieder können für den Schießsport sowohl das Vereinsheim als auch die darin befindlichen Gegenstände nutzen.

– Bewegliche Sachen dürfen nur mit Einverständnis des Vorstandes außerhalb des Vereinsheimes genutzt werden.

– Für die Ausübung des Schießsports im Rahmen eines Trainings, Pokals- Königs- oder Wertungsschießens ist ein Satzgeld zu entrichten. Die jeweils aktuellen Preise hängen öffentlich im Schießstand aus und betragen zur Zeit:

Trainingssatz 30 bzw. 40 Schuss Luftgewehr oder -pistole: 1,50 €

Trainingssatz Kleinkalibergewehr 15 Schuss: 2,50 €

Trainingssatz KK-Gewehr mit eigener Munition : 1,50 €

Luftgewehrmunition eingeschossen 500 Stck. : 13,50 €

Pokalschießen (Junioren, Senioren): 5,00 € ( 15 Schuss Kleinkaliber bester Teiler)

Wertungsschießen: 3,50 € je Satz (monatlich 1 Satz 15 Schuss KK, mind. 8 Sätze im Jahr, 1. Teilnahme 12 x im Jahr)

Schnurschiessen: 2,00 € 3 x 10 Schuss (12 Pflichtsätze jährlich)

Königsschießen: 60 Schuss à 0,50 Euro auf Teiler, gewertet die 2 besten Teiler

Kaiserschießen: 2,00 € 5 Schuss Kleinkaliber auf den besten Teiler

Winter – Königsschießen LG: 60 Schuss à 0,50 Euro auf die 2 besten Teiler

Winter – Königsschießen KK: 60 Schuss à 0,50 Euro auf die 2 besten Teiler

Jahresbeiträge (Stand 01.01.2021)

00 – 17 Jahre Jugend 15,00 € 18 – 90 Jahre Schützen 30,00 €

Einmalige Aufnahmegebühr bei Erstantrag 40,00 €

Über die Beiträge wurde zuletzt auf der Mitgliederversammlung 2019 abgestimmt.

zu § 8 Mitgliederversammlungen

Wahl von Kassenprüfern

– Kassenprüfer sind möglichst im jährlichen Wechsel zu wählen, damit ein bereits erfahrener Kassenprüfer den neugewählten Kassenprüfer anleiten kann.

– Beisitzer dürfen nicht zum Kassenprüfer gewählt werden.

zu § 9 Vorstandsmitglieder:

Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder

Vorstandsmitglieder und Beisitzer repräsentieren den Verein bei öffentlichen Auftritten.

1. Vorsitzender

– Leitung des Vereins

– Ansprechpartner als Vertretung des Vereins

– Vertragsverhandlungen

2. Vorsitzender

– Durchführung der für den Vereinsbetrieb notwendigen Einkäufe und Beschaffungen

– Unterstützung des 1. Vorsitzenden

– kommissarische Führung des Vereins bei Ausfall des 1. Vorsitzenden

Kassierer

– Führen der Hauptkasse

– Regelung der Bankgeschäfte

– Annahme und Bearbeitung von Eintritts- und Kündigungsschreiben der Mitglieder

– An- und Abmeldung der Mitglieder beim KSV

Schriftführer

– Protokollführung

– Erledigung des Schriftverkehrs auf Weisung des 1. Vorsitzenden

– Verfassen von Pressemitteilungen und Anzeigen auf Weisung des 1. Vorsitzenden

– Verfassen und Versenden von Einladungen zu Veranstaltungen

– Antragstellungen bei Behörden

– Pflege des Datenschutzverzeichnisses (Anlage 2)

Schießsportleiter

– Leiter der Schießsparten

– Meldung der erwachsenen Schützen zu Schießsportveranstaltungen und Wettkämpfen

– Einteilung von Mannschaften

– Einteilung der Schießaufsicht

– Beschaffung und Vergabe von Abzeichen und Orden

– Reinigung, Pflege und Wartung der Waffen

– Beschaffung von Verbrauchsmaterial rund um den Schießsport

Die Vorstandsmitglieder vertreten sich gegenseitig

Wichtiger Hinweis für alle Vorstandsmitglieder und Beisitzer:

Corona- und Hygienemaßnahmen sind dringend zu beachten!

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bei allen Tätigkeiten zu beachten!

Stand, Januar 2021